Pflege und Förderung aller Zweige des Jagdwesens, insbesondere Schutz und Erhaltung der frei lebenden Tierwelt unter Wahrung der Belange der Landeskultur, sowie Förderung des Natur- und des Tierschutzes.
Bekämpfung des Wildererunwesens.
Beratung und Unterstützung der Forst- und Landwirtschaft zur Verhütung von Wildschäden.
Vertiefung des jagdlichen Wissens und des Brauchtums nicht nur bei den Jägern, sondern auch bei der Bevölkerung durch Aufklärung in Wort und Schrift in Zusammenarbeit mit den öffentlichen Medien.
Mitwirkung bei der jagdlichen Gesetzgebung und bei der Besetzung der Jagdverwaltungsbehörden und Naturschutzbehörden.
Heranbildung eines waidgerechten Jägernachwuchses.