Jägerprüfungsordnung - Neuerung

 

Erstellt am

Wesentliche Neuerungen sind:

- Einführung eines fünften Prüfungsfaches (Wildkrankheiten und Behandlung von erlegtem Wild): Die Verschärfung der lebensmittelrechtlichen Regelung (Stichwort " Jäger als Lebensmittelunternehmer") schlägt sich auch in der Ausbildung und Prüfung von Jägern und Jägerinnen nieder.

- Aufnahme des Bereiches "Jagdethik" in das Fach 4: Jägerinnen und Jäger werden bereits während der Ausbildung auf die ethische Komponente ihres Tuns hingewiesen.

- Verbesserung der Qualität der jagdlichen Ausbildung (Anhebung der Mindestausbildungszeit von 120 auf 130 Stunden, Festlegung einer maximalen Stundenzahl je Ausbildungstag, Zertifizierung der Ausbildungsstätten): Die inhaltliche Aufwertung der Ausbildung kann nur bei einer angemessenen Erhöhung der Mindestausbildungszeit umgesetzt werden. Diesem Ziel dient auch die Festlegung einer maximalen Ausbildungszeit je Ausbildungstag. Die Zertifizierung als zusätzliche Qualitätskomponente soll gewährleisten, dass außer den bereits bisher für die Anerkennung einer Ausbildungsstätte notwendigen formalen Kriterien zukünftig auch Gesichtspunkte der Ausbildungsqualität (Ausbildungsinhalte, organisatorische Abläufe der Ausbildung) bewertet werden.

- Gleichwertigkeit aller drei Prüfungsinhalte (schriftliche bzw. mündlich-praktische Prüfung, Schießprüfung mit Waffenhandhabung): Alle Prüfungsteile müssen für sich bestanden werden und können auch jeweils einzeln wiederholt werden. Durchschnittsnoten sollen zukünftig nicht mehr gebildet werden.

- Organisatorische Erleichterungen für Prüfer und Prüflinge (Verkürzung der Anmeldezeiten, Prüfer sind nicht an einen bestimmten Prüfungsort gebunden): Die Anmeldezeiten werden von bisher sechs auf vier Wochen verkürzt, Prüfer können in Abstimmung mit der Prüfungsstelle landesweit tätig sein.

- Zulassung eines praxisgerechten Anschlags beim Büchsenschießen, dafür Erhöhung der Prüfungsanforderungen: Beim Schuss auf die stehende Rehbockscheibe darf die Waffe weiterhin auf einem Rundholz aufgelegt werden. Zukünftig ist das Auflegen der Ellenbogen erlaubt, weitere Hilfsmittel wie zum Beispiel Sandsäcke oder Schießgestelle sind nicht zulässig. Als Treffer gelten der getroffene neunte bis zehnte Ring.

- Leistungsbewertung nicht mehr mit Schulnoten, sondern mit "bestanden" bzw. "nicht bestanden".

Mit freundlichen Grüßen und Waidmannsheil

Ihr Kreisjägermeister!